(1793). Edict daß bey denen catholischen Kirchen in Schlesien und der Grafschaft Glatz taugliche Kirchen-Vorsteher bestellt, das Kirchen-Vermögen gut verwaltet und die Kirchen-Rechnungen zu rechter Zeit gelegt und abgenommen werden sollen. Breslau: Graß.
Chicago Style CitationEdict Daß Bey Denen Catholischen Kirchen in Schlesien Und Der Grafschaft Glatz Taugliche Kirchen-Vorsteher Bestellt, Das Kirchen-Vermögen Gut Verwaltet Und Die Kirchen-Rechnungen Zu Rechter Zeit Gelegt Und Abgenommen Werden Sollen. Breslau: Graß, 1793.
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