(1894). Die Staatsgrundgesetze: Die Verfassungsgesetze für die Gesammtheit, dann die Landesordnungen und Landtags-Wahlordnungen für die einzelnen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, sammt allen ergänzenden Gesetzen und Verordnungen ; die Gesetze über die Beziehungen zu den Ländern der ungarischen Krone und über das Verhältnis zu Bosnien und der Herzegowina (6. Aufl., mit d. einschlägigen Erkenntnissen des Reichsgerichtes, (nebst Suppl.: Die ungarischen Verfassungsgesetze).). Wien: Manz.
Chicago Style CitationDie Staatsgrundgesetze: Die Verfassungsgesetze Für Die Gesammtheit, Dann Die Landesordnungen Und Landtags-Wahlordnungen Für Die Einzelnen Der Im Reichsrathe Vertretenen Königreiche Und Länder, Sammt Allen Ergänzenden Gesetzen Und Verordnungen ; Die Gesetze über Die Beziehungen Zu Den Ländern Der Ungarischen Krone Und über Das Verhältnis Zu Bosnien Und Der Herzegowina. 6. Aufl., mit d. einschlägigen Erkenntnissen des Reichsgerichtes, (nebst Suppl.: Die ungarischen Verfassungsgesetze). Wien: Manz, 1894.
MLA CitationDie Staatsgrundgesetze: Die Verfassungsgesetze Für Die Gesammtheit, Dann Die Landesordnungen Und Landtags-Wahlordnungen Für Die Einzelnen Der Im Reichsrathe Vertretenen Königreiche Und Länder, Sammt Allen Ergänzenden Gesetzen Und Verordnungen ; Die Gesetze über Die Beziehungen Zu Den Ländern Der Ungarischen Krone Und über Das Verhältnis Zu Bosnien Und Der Herzegowina. 6. Aufl., mit d. einschlägigen Erkenntnissen des Reichsgerichtes, (nebst Suppl.: Die ungarischen Verfassungsgesetze). Wien: Manz, 1894.